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Der Weg vom Bett ins Home-Office ist Betriebsweg

  • info751046
  • 9. Dez. 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Jan. 2022

Ein Arbeitsunfall auf dem morgendlichen Weg vom Bett ins Home-Office ist gesetzlich unfallversichert. Wir stellen die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 8. Dezember 2021 kurz vor.


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Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 08. Dezember 2021 entschieden.


Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel.


Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Während das Sozialgericht den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte das Landessozialgericht ihn als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgeht.


Das Bundessozialgericht hat jetzt die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt. Denn das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert. Der Kläger hat somit einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg in sein häusliches Büro, also sein Homeoffice, stürzte.


Da sich während der Corona-Pandemie die Zahl der Beschäftigten im Home Office drastisch erhöht hat, ist davon auszugehen, dass dieses Urteil in weiteren Fällen eine wichtige Rolle spielen wird. Denn Arbeitnehmer im Home Office dürfen hinsichtlich des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung nicht schlechter gestellt sein als Arbeitnehmer im Betrieb. Immerhin gelten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung als besser im Vergleich zu denen der Krankenkassen.


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1 Comment


Guest
Jul 07

Ergonomie und Arbeitsschutz im Home-Office: Was Arbeitgeber wissen müssen

Diese wegweisende Entscheidung des Bundessozialgerichts unterstreicht eine wichtige Entwicklung im Arbeitsrecht, die über die reine Unfallversicherung hinausgeht. Während der Artikel die rechtlichen Aspekte des Betriebsweges beleuchtet, möchte ich auf einen oft übersehenen Bereich eingehen: die ergonomischen Anforderungen und Fürsorgepflichten von Arbeitgebern gegenüber Home-Office-Arbeitnehmern.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt grundsätzlich auch für häusliche Arbeitsplätze, soweit der Arbeitgeber diese einrichtet oder wesentlich mitgestaltet.

Interessant ist dabei die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Arbeitgeber auch für Home-Office-Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen. Diese Pflicht wird jedoch in der Praxis oft vernachlässigt. Studien zeigen, dass nur etwa 23% der Unternehmen systematische Arbeitsplatzbegehungen im Home-Office durchführen.

Wenig bekannte Fakten zur Home-Office-Ergonomie

Ein besonders interessanter Aspekt ist die sogenannte…

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