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Image by davide ragusa

CHRONIK
UNSERER
KANZLEI

Die Nachkriegszeit

Mit Wiedereröffnung der Hamburgischen Gerichte, die seit Kriegsende zunächst geschlossen waren, wurde Herr Dr. Radischat im Herbst 1945 erneut zur Anwaltschaft zugelassen und nahm seine Tätigkeit in seiner alten Sozietät zusammen mit Herrn Dr. Heynen wieder auf. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war das allgemeine Zivilrecht. Insbesondere beriet er deutsche und ausländische - speziell japanische - Firmen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Mit seiner Beratungstätigkeit waren eine Vielzahl von Auslandsreisen  - nach Japan, Brasilien, Nordafrika, in den Nahen und Mittleren Osten usw. - verbunden.

 

Ein ausgesprochener Spezialist war Herr Dr. Radischat zudem auf dem Gebiet des Lebensmittelsrechtes.

Herr Dr. Radischat übte eine Reihe von ehrenamtlichen Tätigkeiten aus. So gehörte er einige Jahre dem Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer an und war Mitglied der Hamburgischen Synode, dem Parlament der evangelisch-lutherischen Kirche. Weiter war er ehrenamtlich tätig im Hamburgischen Trabrennsport und begleitete über ein Jahrzehnt das Amt des Präsidenten der Hamburger Trabrenngesellschaft. Es wurde später sogar ein Rennen nach Herrn Dr. Radischat benannt, das Dr. Hans Radischat-Rennen.

Doch zurück zur Nachkriegszeit: Im Jahre 1948 oder 1949 trat in die Sozietät Herr Rechtsanwalt Dr. Waldeyer ein. Er war usprünglich in Mitteldeutschland im Staatsdienst tätig gewesen. Es hatte ihn dann nach Hamburg verschlagen. Hier war er zunächst als Staatsanwalt tätig, schied jedoch aus dem Staatsdienst aus und ließ sich als Rechtsanwalt zulassen.

Herr Dr. Waldeyer war verheiratet mit einer Argentinierin, deren Vater hoher Beamter im argentinischen Justizministerium in Buenos Aires war. Bei Eintritt des Herrn Waldeyer in die Sozietät war beabsichtigt, dass Herr Dr. Waldeyer nach Argentinien übersiedeln sollte. Dort sollte er eine Dependance der Hamburger Sozietät aufbauen und leiten. Diese Pläne scheiterten letztendlich am Widerstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer sowie daran, dass die Bundesrechtsanwaltsordnung damals grundsätzlich noch eine Residenzpflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorschrieb. Deshalb schied Herr Dr. Waldeyer, als er Anfang der fünfziger Jahre mit seiner Frau nach Argentinien übersiedelte, aus der Sozietät aus. Herr Dr. Waldeyer wurde dann in Buenos Aires als Rechtsanwalt zugelassen und war dort lange Jahre erfolgreich tätig. Der Sozietät in Hamburg blieb er über viele Jahre verbunden.

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